Member States shall take the steps necessary to ensure that, before a final conviction, persons holding a public office, be it judicial, administrative, political or other, refrain from actions, references or statements that are likely to present the suspects or accused persons as if they were convicted or found guilty.
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Verdächtige oder Beschuldigte vor einer rechtskräftigen Verurteilung von Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden – in den Justiz-, den Verwaltungsbehörden oder in der Politik – , in einer Erklärung oder in einem Verweis oder in einem Akt nicht so dargestellt werden, als ob sie verurteilt oder für schuldig befunden worden wären.